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   BVerwG, 08.05.2002 - 1 B 2.02   

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https://dejure.org/2002,28778
BVerwG, 08.05.2002 - 1 B 2.02 (https://dejure.org/2002,28778)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2002 - 1 B 2.02 (https://dejure.org/2002,28778)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 1 B 2.02 (https://dejure.org/2002,28778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung weiterer Beweismittel durch das Gericht als Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht - Gerichtliche Entscheidung ohne erneute Anhörungsmitteilung durch Beschluss als Verfahrensmangel - Darlegungsanforderung an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BVerwG, 08.05.2002 - 1 B 2.02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Tatsachengericht einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft grundsätzlich mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde, die sich im Asylverfahren namentlich aus der Verwertung bereits vorliegender Erkenntnismittel ergeben kann, ablehnen; es muss in diesem Falle allerdings nachvollziehbar begründen, woher es seine Sachkunde bezieht (vgl. etwa Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2001 - 1 B 158.01
    Auszug aus BVerwG, 08.05.2002 - 1 B 2.02
    Die Beschwerde macht geltend, die Berufungsentscheidung weiche von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2001 - BVerwG 1 B 158.01 - (AuAS 2001, 263) ab.
  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Auszug aus BVerwG, 08.05.2002 - 1 B 2.02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 46 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 06.07.2005 - 1 A 4/02

    Administrative Haftstrafe; Asyl; asylerhebliche Beeinträchtigung; beachtliche

    Gegen diesen Bescheid hat der Kläger am 3. Januar 2001 bei der Kammer Klage erhoben und zugleich - erfolgreich - um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (1 B 2/02).
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